Seit dem 01.10.2017 gilt die neue Drohnenverordnung
Jedes Jahr werden mehr und mehr Drohnen verkauft, und durch eine immer weiter verbesserte Steuerung und Handhabung sind sie mittlerweile von jedem einfach zu bedienen. Das ist an sich eine schöne Sache, aber mit mehr Drohnen am Himmel steigt auch der Wunsch nach Sicherheit, damit alles unfallfrei vonstatten geht. Deswegen gilt seit dem 1. Oktober 2017 die neue Drohnenverordnung in Deutschland.
Wir hatten schon in der Vergangenheit darüber berichtet, und sind auch in unserem allgemeinen Ratgeber zum Thema Drohnen näher darauf eingegangen. Hier haben wir noch mal alle wichtigen Einzelheiten der neuen Verordnung für euch aufgeführt. Die sechsseitige Verordnung im Wortlaut findet ihr hier auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.
Inhalt
Wo darf ich fliegen – und wo nicht?
Grundsätzlich dürft ihr überall fliegen, solange ihr euch nicht in der Nähe bestimmter Gebäude oder Areale befindet, in denen das Fliegen ausdrücklich verboten ist (sogenannte Erlaubnisfreiheit). Ausgenommen sind hier erst mal nur Drohnen, die mehr als 5 kg wiegen, und immer eine Genehmigung brauchen, oder wenn ihr höher als 100 m fliegt. Ein freies Feld, Waldstück oder auch ein Parkplatz sind grundsätzlich nicht verboten, sofern nicht eine der folgenden Einschränkungen zutrifft. Wichtig ist außerdem, dass ihr die Drohne immer im Blick habt – außer Sicht dürft ihr nicht fliegen.
Flugverbot gilt für Drohnen in der Nähe (100 Meter) von:
- Menschenansammlungen (ein relativer Begriff, einige wenige Personen sind noch keine Ansammlung)
- Unglücksorte, Katastrophengebiete und polizeiliche Einsatzorte
- Militärische Anlagen, Strafvollzugsanstalten und Grundstücke von Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder
- Bundesstraßen und Bahnanlagen sowie Industrieanlagen
- Naturschutzgebiete
- Wohngrundstücke (ausdrücklich erst ab 250 g Startgewicht verboten)
Zu Flughäfen jeglicher Art muss mindestens ein Abstand von 1,5 km gewahrt werden.
Für fast alle dieser Verbotszonen können im Einzelfall Genehmigungen eingeholt werden, welche den Betrieb von Drohnen erlauben. Auch über Wohngrundstücken darf geflogen werden, wenn der Besitzer dem ausdrücklich zustimmt.
Was muss ich beachten?
- Auf Modellflugplätzen
- Hier darf weiter wie bisher geflogen werden, die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Lediglich die Plakette mit Namen an der Drohne ist auch hier Pflicht.
- Drohnen ab 250 g Gewicht
- Hier gilt ab jetzt eine Kennzeichnungspflicht, d.h. es muss eine Plakette mit eurem Namen und eurer Anschrift angebracht werden. Die Plakette muss feuerfest sein. Solche Plaketten aus Aluminium könnt ihr für ein paar Euro im Internet bestellen bzw. anfertigen lassen.
- Drohnen ab 2 kg Gewicht
- Auch hier muss natürlich eine Plakette angebracht werden, siehe oben.
- Außerdem müsst ihr hier einen sogenannten „Kenntnisnachweis“ vorweisen. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine Art „Drohnen-Führerschein“, denn ihr müsst eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle ablegen. Die Kosten für eine solche Prüfung belaufen sich unter Umständen auf ca. 300€. Je nach Bescheinigung gibt es ein Mindestalter von 14 oder 16 Jahren. Alternativ zum Kenntnisnachweis genügt auch eine bereits bestehenden Pilotenlizenz.
- Drohnen ab 5 kg Gewicht
- Ab fünf Kilogramm Startgewicht braucht ihr neben dem Kenntnisnachweis auch eine explizite Aufstiegserlaubnis von einer Landesluftfahrtbehörde.
Muss ich für meine Drohne eine Versicherung abschließen?
Einfache Antwort: Ja. Für den Betrieb von Drohnen ist eine Haftpflicht-Versicherung vorgeschrieben. Einzige Ausnahme sind besonders kleine Mini-Drohnen, die noch als Spielzeug gelten und ohnehin kein großes Gefahrenpotential darstellen. Wo genau im Einzelfall die Grenze zwischen Spielzeug und Drohne liegt, ist aber nicht genau festgelegt. Mehr Infos zum Thema Drohnenversicherung haben wir für euch in einem extra Ratgeber zusammengefasst.
Zusammenfassung – Was ändert sich für mich als Hobbypilot?
Je nachdem, wie ihr eure Drohnen bisher genutzt habt, gar nicht so viel. Was noch die meisten betreffen dürfte, ist die feuerfeste Plakette, die an Drohnen ab 250 Gramm angebracht werden muss. Die sollte man sich tatsächlich zulegen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Versicherung ist bereits sei Jahren Vorschrift, und hätte ohnehin schon von jedem abgeschlossen werden müssen (kostet nur wenige Euro im Monat).
Da die meisten Drohnen weniger als 2 kg wiegen, brauchen die wenigsten einen Kenntnisnachweis. Ihr habt hier auf china-gadgets.de eine Video-Drohne gefunden? Achtet mal auf das angegeben Gewicht, die meisten wiegen weniger als 1,5 kg und somit ändert sich da erst mal nichts für euch. Nur, wenn ihr schwere Drohnen über 2 kg betreibt, braucht ihr jetzt den Nachweis, der dann Zeit und ein paar hundert Euro kostet.
Was die örtlichen Einschränkungen angeht, sind viele davon schon dem gesunden Menschenverstand nach selbstverständlich. Wer seine Verantwortung als Drohnenpilot ernst nimmt, der ist auch bisher nicht über Autobahnen und Krankenhäuser geflogen. Platz zum Fliegen gibt es in Deutschland genug, vielleicht mit Ausnahme von Stadtzentren von Großstädten. Und auch jetzt gilt: Niemand wird mit dem Maßband prüfen, ob ihr hundert Meter von der Straße oder der Grundstücksgrenze entfernt seid, solange ihr vorsichtig und verantwortungsbewusst fliegt.
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