Dashcam-Aufnahmen laut Bundesgerichtshof als Beweismittel zulässig!
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 15. Mai entschieden, dass sogenannte „Dashcams“ im Auto als Beweismittel bei Verkehrsunfällen grundsätzlich zulässig sind. Das berichten mehrere deutsche Online-Medien. Anlass für die Entscheidung war die Klage eines Mannes, der vollen Schadensersatz nach einem Unfall forderte. Seine Dashcam-Aufzeichnung war aber nicht vom Gericht anerkannt worden.
Dashcam-Aufnahmen sind vor Gericht zulässig
Lange Zeit gab es eine große Unsicherheit darüber, ob Dashcams in Deutschland zugelassen sind oder nicht. Während sie in Ländern wie Russland und China schon beinahe Normalität sind, gibt es bei uns Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Darf ich Unbeteiligte mitfilmen? Muss ich die Aufnahmen löschen? Und am wichtigsten: Kommt es zum Unfall und zu einem Rechtsstreit, wird die Aufnahme vor Gericht anerkannt?
Die letzte Frage beantwortet der BGH jetzt mit „ja“. Die Aufnahmen würden zwar gegen das Datenschutzrecht verstoßen, seien aber dennoch vor Gericht zulässig. Unfallbeteiligte müssten ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen.
Was bedeutet das Urteil?
Sind Dashcams jetzt vollständig erlaubt in Deutschland? Nein, denn nach wie vor verstoße das permanente Aufzeichnen während der Fahrt gegen Persönlichkeitsrechte. Nicht zulässig ist außerdem nach wie vor das Veröffentlichen der Aufnahmen – etwa im Internet.
Aber: Was das Urteil aussagt, ist, dass solche Aufnahmen (selbst, wenn sie rechtswidrig aufgenommen wurden) im Falle eines Zivilprozesses grundsätzlich verwertbar sind. Es bleibt eine Abwägung im Einzelfall, wobei man davon ausgehen kann, dass kurze, anlassbezogene Aufnahmen im Moment des Unfalls zulässig sind. Allein das ist ein wichtiges Zeichen für alle, die eine solche Kamera besitzen oder sich zulegen möchten.
Wir haben in der Vergangenheit schon öfter über Dashcams berichtet und auch schon einzelne Modelle getestet. Unserer Meinung nach ist das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung. Sofern die Aufnahmen nur temporär gespeichert und nicht veröffentlicht werden, sind die Kameras ein sinnvolles Hilfsmittel bei der Aufklärung von Unfällen. Im Idealfall sorgt der Gesetzgeber nun schnellstmöglich für Rechtssicherheit.
Wie steht ihr zu dem Urteil und dem Thema Dashcams generell? Sagt uns eure Meinung im Kommentarbereich.
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