Bundesnetzagentur geht gegen Spionagekameras vor
Die Bundesnetzagentur geht jetzt gegen Wifi-fähige Spionagekameras vor.
Nach Paragraf 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
Daher geht die Bundesnetzagentur jetzt in über 70 Fällen gegen Verkäufer solcher Spionagekameras vor, das wurde am 25. April bekanntgegeben.
Es ist aber nicht nur so, dass die Verkäufer dazu aufgefordert werden entsprechende Angebote zu löschen, sondern auch die Namen der Käufer preis zugeben von denen dann eine Bescheinigung über die Abfallentsorgung als Beweis verlangt wird.
Laut der Pressemitteilung handele es sich „zum großen Teil um WLAN-fähige Kameras, die einen anderen Gegenstand vortäuschten oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet waren“, daher ist nicht eindeutig, ob dieses Vorgehen nur Wifi-fähige Geräte betrifft oder alle Spy-Cams von dem verbot betroffen sind.
„Gerade in der heutigen Zeit ist dem Schutz der Privatsphäre besondere Aufmerksamkeit zu schenken,“ so die Erklärung von Behördenchef Jochen Homann zu dem Vorgehen der Bundesnetzagentur.
Quelle: bundesnetzagentur.de
Was haltet ihr davon? Ein wichtiger Schritt für den Datenschutz und die Wahrung der persönlichen Privatsphäre oder ist das ein unangemessener Eingriff in das Persönlichkeitsrecht?
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