Balkonkraftwerk-Gesetzesänderung: Bundesregierung macht Balkonkraftwerksbesitzern das Leben leichter
Es tut sich was im Land Nr. 1 für bürokratische Hürden: Die Bundesregierung hat Gesetzesänderungen vorgenommen, welche die Installation von Balkonkraftwerken insbesondere für Mieter deutlich erleichtern sollen. Was bedeutet das nun im Einzelnen?
BKW = „Privilegierte bauliche Änderungen“
Konkret hat man Änderungen am Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die jetzt dem Bundestag vorgelegt werden. Balkonkraftwerke gehören damit in Zukunft zum Katalog „privilegierter baulicher Änderungen“. Bisher galt dieser Katalog laut Paragraf 20 des Wohnungseigentumsgesetzes im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen, Lademöglichkeiten für E-Autos, den Einbruchsschutz und die Einrichtung von Breitbandinternetanschlüssen.
Besonders relevant für Mieter
Mieter und Wohnungseigentümer müssen die Installation eines Balkonkraftwerkes fortan nicht mehr begründen. Sie dürfen nunmehr verlangen, dass die Installation einer Photovoltaikanlage am Balkon durch Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt wird. Dazu kann der Vermieter beauftragt werden, einen entsprechenden Beschluss bei einer Wohnungseigentümerversammlung zu erwirken. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, kann eine solche Versammlung, wenn sie dies mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt, zukünftig auch online abgehalten werden.
Vermietern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften wird aber ein Mitspracherecht im Hinblick darauf eingeräumt, wie genau die Anlage installiert werden soll. Das Mitspracherecht darf aber nicht darauf zielen, die Installation eines Balkonkraftwerkes durch besonders strikte oder umfangreiche Anforderungen bzw. Wünsche zu verhindern.
Ein Stromzähler = ein Balkonkraftwerk
Das Bundesjustizministerium macht zudem deutlich, dass pro Stromzähler nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden darf. Dem Netzbetreiber muss die Installation zukünftig nicht mehr gemeldet werden. Die bisherige Anmeldung von Balkonkraftwerken im sogenannten Marktstammregister soll auf ein Minimum an Angaben beschränkt werden. Rückwärtsdrehende Stromzähler werden geduldet. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft.
Wer momentan plant, ein Balkonkraftwerk zu installieren, sollte außerdem auf einen Wechselrichter setzen, der 600W und ab Januar 2024 dann 800W an maximaler Leistung bringt. Das ist z.B. beim von uns getesteten Zendure SolarFlow der Fall. Was meint ihr zum neuen Gesetzesentwurf? Ist das für euch der letzte Anreiz für ein Balkonkraftwerk?
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