[1. April] Autobahn-Zulassung für E-Scooter kommt 2023 – E-Scooter mit Beiwagen und Führerscheinpflicht
Spätestens beim Blick auf das Datum ist es den meisten ja schon klar geworden: Hier haben wir uns einen kleinen Aprilscherz erlaubt und E-Scooter werden natürlich nicht auf Autobahnen fahren. 🙂
Wer sich aber wirklich für E-Scooter interessiert, findet Infos und Testberichte dazu in unserer Themenwelt Elektromobilität.
Sensationsentscheidung und überraschende Wende in der Verkehrspolitik: Ab 2023 werden E-Scooter mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit auch auf Autobahnen fahren dürfen. Und: Erster offizieller Leihscooter mit Beiwagen vorgestellt.
Endlich freie Fahrt für E-Scooter
E-Scooter sind in den letzten Jahren zu einem gewohnten Anblick in deutschen Städten geworden und für viele Nutzer der praktischen Roller schon nicht mehr wegzudenken. Vor allem in Großstädten prägen die Leihscooter verschiedener Anbieter bereits das Stadtbild entscheidend mit. Nicht alle aber sind zufrieden mit den aktuellen Regeln.
Fußgänger beschweren sich über Roller auf den Gehwegen. Auf der Straße, wo E-Scooter laut Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fahren müssen, wenn es keinen Radweg gibt, sind sie aber vielen Autofahrern ein Dorn im Auge. Außerdem sind die elektrischen Roller für kurze Strecken gedacht, während für weite Strecken der Akku oft nicht ausreicht.
Um das Konfliktpotential zu senken und allen Beteiligten ein Stück weit entgegen zu kommen gibt es jetzt einen gewagten, aber durchaus kreativen Vorschlag von Seiten der Bundesregierung. E-Scooter sollen zukünftig auch auf Autobahnen gefahren werden dürfen. Das berichtet die BILD-Zeitung. Damit sollen vor allem Autofahrer noch mehr an die Roller gewöhnt werden.
Was zunächst verwegen klingt, ergibt bei genauerer Betrachtung durchaus Sinn. „Deutsche Autobahnen sind mehrspurig gebaut, sodass problemlos eine Spur zur E-Scooter-Spur umfunktioniert werden kann“, kündigt ein Sprecher des Verkehrsministeriums an. PKW und LKW würden sich dann die linke Spur teilen, während E-Scooter mit Tempo 20 auf der rechten Spur ungestört bleiben. An der bestehenden Obergrenze von 20 km/h soll sich nämlich nichts ändern.
Damit soll auch der Anreiz erhöht werden, vom Auto auf den Elektroroller zu wechseln. „Wer im Stau auf der rechten Spur vom E-Scooter mit 20 km/h überholt wird, der wird nicht lange zögern und selbst einen fahren wollen“, wird der Sprecher weiter zitiert.
Neuer Deutschland-Scooter kommt mit Beiwagen
Als Teil der neuen Akzeptanz-Kampagne für E-Scooter stellt das Bundesverkehrsministerium auch einen eigenen E-Scooter vor. Das aus Expertenkreisen als „revolutionär“ bezeichnete Design beinhaltet einen fest installierten Beiwagen, in dem eine zweite Person Platz findet. Da man hier einen Beifahrer dabei hat, wird die Fahrt nur mit Führerscheinklasse B erlaubt sein. Zur Sicherheit wird die Höchstgeschwindigkeit auf 12 km/h reduziert.
„Offensichtlich gibt es ein Bedürfnis der Menschen, die Roller auch mit mehreren Personen zu nutzen.“ sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing. „Mit dem Deutschland-Scooter mit Beiwagen kommen wir diesem Trend entgegen und präsentieren uns als modernen Hightech-Standort.“ Ob es eine App zur Registrierung und Ausleihe der Scooter geben wird, konnte der Minister noch nicht sagen. Vermutlich werde man zunächst telefonisch die Ausleihe starten und Guthaben über eine bei der Stadt zu beantragende Chipkarte aufladen können.
Hier Chipkarte für den Beiwagen-Scooter beantragen
„Darauf freuen wir uns besonders“, sagen Kevin (17) und Luca (19) aus Köln, die regelmäßig vom Feiern mit den Leihscootern in den nächsten Club fahren. „Wir fahren eh immer zu zweit auf einem Scooter, mit dem neuen Roller können wir beide noch unsere Freundinnen mitnehmen und dann einfach zu viert auf einem Roller fahren. Unter der neuen Regelung dann auch einfach mal über die Autobahn in die nächste Stadt.“
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