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E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland

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Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ältere Fassung. Inzwischen hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Eine aktuelle Version mit allen wichtigen Informationen zur neuen E-Scooter-Verordnung und den Rollern von Xiaomi und Segway findet ihr hier.

Was wir vom Entwurf der Bundesregierung halten, und was wir anders machen würden, könnt ihr hier nachlesen.

Wir haben euch hier auf China-Gadgets.de in der Vergangenheit schon mehrere E-Fahrzeuge vorgestellt. Darunter zum Beispiel der E-Roller Xiaomi M365 oder das beliebte E-Bike FIIDO D1. So gut sie auch sind, ein Problem haben sie alle: die fehlende Straßenzulassung in Deutschland. Aber das ändert sich für E-Scooter!

Xiaomi M365 E-Scooter

Die bisherige Rechtslage in Deutschland (vor Juni 2019)

Bisher war das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen in Deutschland illegal, da diese Gadgets nicht konform mit der Deutschen Straßenverkehrsordnung waren. Mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h wurden sie als Fahrzeug eingestuft, wodurch sie bereits versicherungspflichtig waren. Zudem kamen oft auch Probleme mit den Bremsen oder den angebrachten Lichtern hinzu. Wir bewerten zwar ein Gros der Gadgets als wirklich gut, und können einige auch wirklich empfehlen, allerdings nur für den Einsatz auf Privatgelände, wo diese Regeln keine Anwendung finden.

Deutschland hing damit im internationalen Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder den USA leider deutlich hinterher.

Die neue E-Scooter-Verordnung

Mitte Mai 2019 wurde vom Bundesrat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr (eKFV) angenommen. Damit war nach langen Verhandlungen und einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion die letzte Hürde für E-Scooter genommen.

Xiaomi Ninebot ES01 faltbar

Wo darf man mit dem Elektrorollern fahren? Nur auf Fahrradwegen. In diesem Sinne werden die Roller fast wie Fahrräder gehandelt, denn auf Gehwegen darf man die E-Roller nicht fahren. Ist kein Fahrradweg gegeben, müssen die Roller auf die Straße ausweichen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung. Es werden nur E-Scooter mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Außerdem ist wichtig, dass die Roller höchstens mit einem 500W Motor ausgestattet sind. Das heißt, dass einige Modelle – auch aus China – nicht legal werden.

Xiaomi M365 Roller

Für die neue Fahrzeugklasse dieser Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht! Dazu gehört demnach auch ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht allerdings nicht, und auch einen Führerschein braucht man nicht. Jeder Roller muss allerdings sogenannten „fahrdynamische Mindestanforderungen“ erfüllen. Sprich: man muss ihn steuern können, er muss bremsen können und es muss auch eine Beleuchtungsanlage installiert sein.

Welche Modelle wären erlaubt?

Die gute Nachricht: es gibt einige Modelle aus China, die die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Dazu gehört vor allem der Ninebot ES01, der eben maximal 20 km/h fährt, mit einem 500W Motor ausgestattet ist und eine 25 km Reichweite bietet. Der Clou bei dem Ninebot ist zudem, dass man mit einem zusätzlichen Akku die Reichweite auf stolze 45 km erweitern kann!  Dann erhöht sich allerdings die Geschwindigkeit auf 25 km/h. Vielleicht könnte man auch davon profitieren, dass Ninebot Segway aufgekauft hat, ein Hersteller, der Pionierarbeit im Thema E-Mobilität verrichtet hat. Durch die deutsche Marktpräsenz dürfte man hier am ehesten mit einer Straßenzulassung rechnen, auch wenn alles noch Spekulation ist.

Zwei Modelle, welche die Anforderungen bereits erfüllen, sind der BMW X2 City und der Metz Moover, die beide allerdings rund 2.000€ kosten. Keine wirkliche Option. BMW arbeitet aber zusammen mit dem Unternehmen Micro Mobility an einem nur 9 kg leichten Scooter, der im Herbst erscheinen und 800€ kosten soll.

Ninebot ES2 Zusatzakku
Den Ninebot ES1 kann man sogar mit einem Akku erweitern.

Der eben angesprochene Xiaomi M365 fährt zwar maximal 25 km/h, könnte aber eventuell durch die zugehörige Software gedrosselt werden. Dafür spricht der sowieso implementierte Eco-Modus mit 18 km/h Maximalgeschwindigkeit und dass es eine Europe Version des Rollers gibt. Der Roller befindet sich auch im Besitz der Redaktion und kann von uns wirklich empfohlen werden. Ob er dann aber auch tatsächlich legal sein wird, ist bisher leider nicht zu sagen.

Schaut man sich beispielsweise bei GearBest um, entdeckt man eine Vielzahl an verschiedenen E-Rollern. Zu nennen wäre hier zum Beispiel der No Name E-Roller zum verhältnismäßig günstigen Preis und der weiße Rcharlence HS für knapp 200€, mit kleineren 6 Zoll Reifen. Ersterer fährt sogar nur 15 km, der Rcharlence immerhin 20 km/h. In puncto Reichweite können sie aber beide nicht mit den teureren Modellen mithalten.

Insgesamt sieht es leider so aus, als würden die meisten chinesischen Roller, die bereits existieren, in Deutschland nicht zugelassen werden. Allerdings soll Xiaomi bereits an einem neuen Scooter arbeiten, der die deutschen Anforderungen erfüllt. Sobald es hier mehr Informationen gibt, lassen wir es euch natürlich wissen.

E-Scooter Sharing auch in Deutschland

Positive Meldungen gibt es aus der Stadt Bamberg. Dort gibt es seit Anfang Dezember 2018 den ersten Feldtest für E-Scooter des Unternehmens Bird. Bei Bird handelt es sich um einen Anbieter, über den man die E-Scooter mittels App ganz einfach leihen und für eine gewisse Zeit nutzen kann. Bird kooperiert mit der Stadt Bamberg und will erst einmal 100 E-Scooter in der Stadt anbieten. Bei den Bird Scootern handelt es sich zumindest in der USA um einen umgelabelten Xiaomi M365 E-Roller.

BIRD E-Scooter

Solange die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht in Kraft getreten ist, soll diese durch Sondergenehmigungen übergangen werden. Damit ist Bamberg die erste Stadt in Deutschland, in der E-Scooter legal gefahren werden können.

Ausblick: E-Scooter bald legal

Wir können gar nicht betonen, wie sehr wir auf die Straßenzulassung der E-Roller warten – das wird bei vielen von euch nicht anders sein. Und mit der neuen Verordnung gibt es nun einen Entwurf, der das möglich macht, auch wenn er noch nicht perfekt ist. Die Verordnung in allen einzelnen Punkten haben wir hier für euch zusammengefasst, außerdem haben wir uns mal überlegt, was wir an der Verordnung alles geändert hätten.

Wartet ihr auf die Straßenzulassung oder seid ihr bereits in Besitz eines E-Transport Gadgets? Lasst uns gerne in den Kommentaren wissen!

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Profilbild von Thorben

Thorben

Mir haben es die China-Smartphones von Xiaomi, Huawei & Co angetan. Wenn ich kein Handy teste, pflege ich unseren Instagram-Kanal.

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Kommentare (160)

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 14:59

    magnetmatz

    Warum brauchen wie in Deutschland eine Überregulierung der Elektrokleinfahrzeuge ?
    die anderen Länder machen es uns vor, vieleicht eine liberale Eu Richtlienie brauchen wir

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 15:02

    magnetmatz

    @Gwopqwop hab ich das übersehen ? ,lies dir mal das Pdf vom Bundestag

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 15:06

    magnetmatz

    @qwopqwop,da hat einer italien vergessen ?

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 15:08

    Colosseo

    Mit Nummernschild und Versicherungspflicht wird sich niemand einen Roller zulegen, nur um damit mal gelegentlich spontan eine kleine Strecke zurückzulegen.

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.html

    Wenn der Bundestag wirklich über diesen Entwurf abstimmt, ohne sich Änderungen vorzubehalten, dann wird das neue Gesetz eine

    TOTGEBURT!

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 15:37

    Colosseo

    Die Idee, Elektroroller mit Fahrrädern und Peddelecs gleichzusetzen, liegt auch bautechnisch auf der Hand.

    In diesem Sinne würden sich auch 25 km/h als gemeinsame einheitliche Geschwindigkeit anbieten.

    Ansonsten natürlich entsprechend Bremsen, Licht und Klingel.

    Aber Nummernschild und Versicherungspflicht sind einfach nur lächerlich!

    Es kommt mir so vor, als hätten Verkäufer von hochpreisigen (deutschen) Rollern ihre Lobbyisten vorgeschickt, genauso wie die Versicherungsbranche…

    Nur für das fahrende Volk gibt es keine Lobby!

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 15:40

    Colosseo

    Es würde ausreichen, Elektrokleinstfahrzeuge als „Fahrräder“ zu klassifizieren.

    Fertig!

  • Profilbild von exlexa
    # 24.10.18 um 16:14

    exlexa

    Wenn man nicht in der Lage ist Winterzeit abzuschaffen, sehe ich bei e-Roller schwarz.

  • Profilbild von Schwoob
    # 24.10.18 um 16:16

    Schwoob

    Leider gibt es in Deutschland überhaupt keine Partei die da liberaler denkt….

  • Profilbild von Abgefahren verfahren
    # 24.10.18 um 16:47

    Abgefahren verfahren

    Wie klein doch der Kosmos einiger ist, da dreht sich alles und hängt von de Zulassung völlig egal wie man dazu stehen mag ab.
    Deutschland ist Innovationsfeindlich, Illiberal, die Kreativität gerät in Gefahr, alle Länder bekommen es hin, nur wir nicht, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für den TÜV sind ein Grund und ganz, ganz wichtig Merkel und ihre Politik ist schuld.

  • Profilbild von Philippo
    # 24.10.18 um 19:01

    Philippo

    Ich fahre mit dem m365 jetzt schon ein paar Monate rum. Ich finde ihn wirklich sehr gut und er ist eine sehr gute Ergänzung zum Auto für kurze Strecken.
    Sollte die Versicherungspflicht mit Nummernschild kommen werde ich ihn sicherlich wieder verkaufen.
    Das Gesetz so wie es vorgesehen ist passt hinten und vorne nicht zusammen. Warum sollte ich einen Roller versichern lassen und mir ein Nummernschild kaufen wenn ich damit nicht mal auf der Straße oder auf dem Fußgängerweg fahren darf.
    da kaufe ich mir doch lieber dann doch ein E-Bike.
    Zumal eine Versicherung ca 50 € im Jahr kostet.
    Vielen Dank Bundesregierung,
    aber das war es dann mit dem Roller.

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 19:04

    magnetmatz

    @Abgefahren verfahren: " Frau Merkel ist es schuld " hab ich nicht gesagt von den Lobbyisten und Rosinensuchern mit Regelungwut habe ich gesproche .

  • Profilbild von csc
    # 24.10.18 um 19:19

    csc

    Mit einem Rennrad fahre ich locker mal 50kmh auf der Straße ohne Licht ohne Klingel ohne Kennzeichen und niemand sagt etwas…kann sowas nicht verstehen

  • Profilbild von magnetmatz
    # 24.10.18 um 20:12

    magnetmatz

    @csc: aus eigener Muskelkrat ist es erlaubt,.
    Mal eine andere Frage, darf ein Stabhochspringer seinen Stab ohne auf den Flugplatz gehen zu müssen im Strassenverkehr ohne Flugausbildung Ultraleicht und Medical 2 Privatflieger benutzen ??

  • Profilbild von Colosseo
    # 24.10.18 um 20:52

    Colosseo

    Es gibt in Deutschland keine Lobby für den normalen Bürger, sondern nur eine anti-Lobby aus neidischen und missgünstigen Bürokraten!

    Das Problem für diese Bürokraten ist, dass E-Roller fahren nicht nur sehr praktisch ist, sondern tierisch Spaß macht.

    Und genau diesen Spaß wollen diese ur-deutschen Miesmacher mit ihren Regeln kaputt machen!

    (Und nebenbei der Versicherungs-Industrie zuarbeiten)

    Das ist das ganze Problem in Deutschland, in welchem als einziges Europäisches Land immer noch Zigaretten-Werbung toleriert wird! (Das zum Thema Gesundheit)

  • Profilbild von Exlexa
    # 24.10.18 um 21:12

    Exlexa

    Wenn wirklich mit Versicherungspflicht und Kennzeichen kommen soll fahre ich weiter mein Auto auch kurzstrecken. :))))))

  • Profilbild von qwopqwop
    # 24.10.18 um 21:34

    qwopqwop

    @magnetmatz: Italien wird da nicht aufgezählt ?. Ich denke mal genau deshalb.

  • Profilbild von Networx
    # 24.10.18 um 23:46

    Networx

    Was noch keiner erwähnt hat: Zur Beantragung eines Versicherungskennzeichens braucht es Fahrzeugpapiere nach deutschem Standard. Welcher Chinaroller hat überhaupt welche?
    Also das Ganze hier so zu bewerben nach dem Motto "Bestellt schon mal einen, Ende des Jahres dürft ihr legal damit fahren" ist einfach nur unseriös CG-Team ??

  • Profilbild von Smock
    # 25.10.18 um 12:50

    Smock

    Kurzer Erfahrungsbericht:
    Fahre seit Januar arbeitstäglich zum Bahnhof mit meinem M365. Tägliche Strecke ca. 7km, Gesamtstrecke ca. 850km. Ich ha den Roller versichert bei Allianz GLANDER in Hannover, obwohl ich aus BW komm kein Problem gewesen. Fahrzeughalter übermittelt, Geld überwiesen, Kennzeichen bekommen.
    Somit kein Straftatbestand "fahren ohne Versicherung". Fahren ohne btriebserlaubnis ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde auch schon von der Polizei angehalten. Der Herr kannte sich bestens aus was Modell und Höchstgeschwindigkeit angeht. War aber sehr kulant, wollte nur, dass ich in der Fußgängerzone etwas langsamer fahre.

    Fazit: E_scooter sind kein Spielzeug sonder ein seriöses, sinnvolles, schnelles und kompaktes Fortbewegungsmittel. Im Gegensatz zum Fahrrad problemlos in Zug, S-Bahn, Kofferraum unterzubringen.

  • Profilbild von 8bar
    # 25.10.18 um 13:13

    8bar

    1. Liebe Autofahrer, die offensichtlich über 20 Jahre kein Fahrrad mehr gefahren sind, könnt Ihr bitte aufhören diese Diskussion hier mit Eurer Wut und den vielen ganz tollen Einschätzungen über Radfahrer vollzumüllen? Hier geht es um Elektroscooter, falls Ihr das noch nicht mitbekommen habt – PUNKT
    2. Jemand hat geschrieben „Es wird langsam Zeit, dass sich etwas tut.“ Ist es dafür nicht schon viel zu spät? Worauf wartet unsere Politik denn die ganz Zeit? Wie kann man nur durch Europa reisen und nicht mitbekommen wie viele E-Scooter bereits auf den Straßen unterwegs sind?
    3. „Es wird noch lange dauern, um in Deutschland ein Landesgesetzt zu ändern.“ Das befürchte ich leider auch aber als es gerade darum ging die drohende Wahlpleite für die CDU/CSU und natürlich auch die SPD in Hessen zu verhindern, da war eine Gesetzesänderung um die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Städten zu verhindern plötzlich ganz nahe, oder? 😀
    4. Natürlich versucht die Autolobby mit allen Mitteln zu verhindern, dass diese E-Scooter zugelassen werden. Man müsse sich das aus deren Sicht mal vorstellen: In den Städten bewegen sich Menschen mit kleinen, leichten Elektroscootern zwischen den Bushaltestellen, Bahnstationen oder auf dem Weg zum Supermarkt und kaufen keine riesen großen Elektro-SUVs oder diese „super sauberen“ Dieselfahrzeuge mehr.
    5. Ich konnte in diesem Jahr in Frankreich und Spanien nicht aufhören die Xiaomis M365 zu zählen. Warum soll ausgerechnet dieser in anderen Ländern so weit verbreitete Scooter nicht legal sein? Ein Dankeschön an die Autolobbyisten vielleicht? Der Xiaomi Scooter hat wenigstens eine vernünftige Scheibenbremse am Hinterrad, was meiner Meinung nach ein wichtiger Vorteil ist was die Sicherheit angeht gegenüber dem Ninebot.
    6. Man soll damit mit nur 20km/h auf der Straße fahren, wenn keine Fahrradwege vorhanden sind?! Damit bremst man nicht nur den Autoverkehr, sondern ganz sicher auch noch die Pedelecs (25km/h) aus – macht richtig Sinn! Außerdem wohne ich z.B. in einem schönen Hamburger Stadtteil, doch weit und breit überhaupt keine Fahrradwege und überwiegend Kopfsteinpflaster – und jetzt? Ob einer unserer Politiker überhaupt so ein Scooter mal gefahren ist?
    7. Ich brauche für ein Pedelec 25km/h keine Versicherung aber für diesen Scooter nur 20km/h schon? Was soll dieser ganze Mist, wollen die uns verarschen? Mindesten ganz Europa lacht über uns und zwar richtig.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 25.10.18 um 19:51

      Simplicitas

      1. Korrekt. Allerdings ließe sich über die Summe der Verkehrsteilnehmer gemittelt behaupten, dass es sich dabei vornehmlich um Menschen – mit all ihren positiven wie negativen Eigenschaften – handelt.
      2. Die sind damit beschäftigt ihre Diäten durch hochbezahlte Vorträge aufzubessern, wenn man sich anschaut, wie ruhig es im Plenarsaal häufig zugeht.
      3. Ob es jetzt um den kläglichen Versuch eine Wahlpleite zu verhindern ging, oder der Druck durch angedrohte EU-Sanktionen die Mühlräder in Bewegung gesetzt hat, ist für manch einen im Nachhinein offenbar nicht mehr ersichtlich.
      4. Wer den Wocheneinkauf für eine vierköpfige Familie erledigt, wird dazu wohl kaum zum eScooter greifen. Die Frage wozu man sich einen solchen Mittelfinger an das Wohlbefinden seiner Mitmenschen, den ein SUV darstellt, kaufen sollte kann ich dir leider auch nicht beantworten.
      5. Wenn du erwähnt hattest, dass gerade Frankreich bei deutlich niedrigerem Verkehrsaufkommen jährlich mehr Unfalltote als Deutschland zählt, wäre das Bild nicht mehr ganz so rosig. Ob es daran liegt, dass in Frankreich der Rotwein so gut schmeckt oder die Bestimmungen laxer sind, möge jemand anderes beurteilen.
      6. Eine Zulassung auf 20km/h ist sicherlich diskutabel (+10% Abweichung und +10% Kulanz ergibt legale Fahrt wenn eine Maximalgeschwindigkeit von bis zu 23,5km/h gemessen wird). Das Argument über die Pedelecs ist meines Erachtens schlüssig, auch wenn man zur Fahrt des Pedelecs eine Eigenleistung mitbringen muss.
      Das die eScooter zum Verkehrshindernis werden ist unvermeidbar, denn allenfalls Städte wie Mainz verfügen über ein umfassendes Netz aus Fahrradwegen. In vielen anderen deutschen Städten und auch in kleineren Gemeinden im ländlichen Raum ist die nötige Infrastruktur weder vorhanden, noch ließe sie sich kurzfristig einrichten. Eine Ausnahmeregelung für Fußgängerwege und -zonen sollte es meiner Meinung auf keinen Fall geben. Der Bürgersteig sollte der Fortbewegung mit Schrittgeschwindigkeit vorbehalten bleiben. Sonst wird jedwede Neuregelung sowieso umgehend von Karlsruhe kassiert. Damit bliebe häufig nur die Wahl zwischen ‚Wanderdüne auf der Straße‘ oder ‚Schieben‘.
      7. Den Fehler, den man bei Pedelecs gemacht hat, muss man ja nicht dogmatisch bei eScootern wiederholen. Wichtiger sind einfache Bestimmung um ein Elektro-Kleinstfahrzeug unkompliziert zulassen und versichern zu können.

  • Profilbild von GROSSMEISTERM
    # 25.10.18 um 13:35

    GROSSMEISTERM

    Ich schreibe hier normalerweise keine Kommentare rein. Aber ich stimme Ausnahmslos 8bar zu. Und bin selber leidenschaftlicher Autofahrer.

  • Profilbild von Ströbele
    # 25.10.18 um 14:21

    Ströbele

    Gebt das Hanf frei!

  • Profilbild von GROSSMEISTERM
    # 25.10.18 um 14:48

    GROSSMEISTERM

    Die Politik hatte die Chance mich vom Brötchenkaufen mit meinem fetten Dieselbenzdienstwagen abzuhalten.

    • Profilbild von Simplicitas
      # 25.10.18 um 19:31

      Simplicitas

      Wie viele Dutzend Kilometer ist besagte Bäckerei denn entfernt, dass du diese gigantische Distanz nicht ohne ein motorisiertes Hilfsmittel überwinden kannst/magst? Oder musst du mehrere hundert Höhenmeter überwinden? Die Steigung muss dann jedoch extrem sein, sonst hättest du ja bereits auf Alternativen zurückgreifen können. Doch ob ein eScooter dann noch genügt, ist fraglich.

  • Profilbild von GROSSMEISTERM
    # 25.10.18 um 21:22

    GROSSMEISTERM

    @GROSSMEISTERM: Der eScooter böte mir einen ähnlichen Spaßfaktor wie mein fetter Dieselbenz. Aber sicherlich nicht Versicherungs und Nummernschild. Die hab ich ja schon am Benz kleben.

  • Profilbild von Colosseo
    # 26.10.18 um 13:37

    Colosseo

    Falls es Kennzeichen geben würde, dann würde das – auf negativste Weise – das Ende der derzeitigen Grauzone bedeuten und das Fahren mit dem E-Roller würde dadurch kriminalisiert werden.

    Denn ein Kennzeichen wird mein E365 jedenfalls nicht erhalten!

    • Profilbild von Simplicitas
      # 26.10.18 um 15:43

      Simplicitas

      Es gibt derzeit keine rechtliche Grauzone.
      Ich glaube du meinst den Ermessensspielraum der Polizei. Bereits jetzt kann dich ein Polizist wegen fehlender Zulassung (Ordnungswidrigkeit) und fehlendem Versicherungsschutz (Straftat) auf dem E365 drankriegen. Ob du verwarnt wirst, du ein Bußgeld zahlen musst oder dein Roller erst einmal konfisziert wird und Strafanzeige erhoben wird, ist wohl von der Tagesform und Laune des freundlichen Ordnungshüters abhängig. Bei einer Verwarnung passiert dir erst einmal nichts, bei einem Bußgeld wegen fehlender Zulassung drohen 70 Euro Strafe und ein Punkt. Und bei der Anzeige empfehle ich einen guten Anwalt, denn dann erwartet dich tatsächlich ein Gerichtstermin. Genau so gut kann dir ein Polizist aber auch einfach nur freundlich zuwinken oder dich völlig kommentarlos fahren lassen. Damit erlangst du jedoch keine offizielle Erlaubnis. Wenn dich der nächste Polizist aus dem Verkehr zieht, hilft die Aussage, dass ein anderer dich hat fahren lassen kein Stück.
      Und genau deswegen benötigt es dringend einer vernünftigen Neuregelung.
      Ob der aktuelle Entwurf ideal ist, bleibt freilich streitbar. Und da sehe ich größere Probleme, als ein Versicherungskennzeichen für 30 Euro im Jahr, welches man sich per Post zuschicken lassen kann.

      • Profilbild von Colosseo
        # 07.11.18 um 22:49

        Colosseo

        @Simplicitas Versicherungskennzeichen für 30€ per Post zuschicken lassen?

        1. 30€ im Jahr ist zu viel für ein gelegentlich genutztes Gerät – und im Gesetzesentwurf wird übrigens sogar von 80€ gesprochen!

        2. Wo soll man das Kennzeichen befestigen… insbesondere bei Ultra-mini-Rollern geht das gar nicht! Und bei den größeren Rollern passt es zwar irgendwie ran, sieht Ultra-hässlich aus!

        Fazit: Kennzeichen verderben den Spaß, die Flexibilität, die Spontanität und den eigentlichen und ursprünglichen Sinn des E-Roller. Und warum? Weil es ein paar weltfremde Bürokraten so entscheiden und sich dabei von den Lobbyisten der Versicherungen „beraten“ lassen.

  • Profilbild von Xrosti
    # 30.10.18 um 12:14

    Xrosti

    Haben e Fahrräder auch eine Versicherungs und Kennzeichenpflicht? Oder warum wird das hier verlangt? So manches ebike ist schneller als 20kmh…

    • Profilbild von Jens
      # 30.10.18 um 12:44

      Jens CG-Team

      E-Bikes (eigener Antrieb ohne Tretunterstützung) und sogenannte Pedelecs mit einer Tretunterstützung auch über 25 km/h haben in Deutschland eine Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht, ja.

      Keine Kenzeichnungsplficht besteht für Pedelecs, deren Tretunterstützung bis maximal 25 km/h reicht. Die werden umgangssprachlich oft auch E-Bikes genannt, zählen aber eigentlich nicht als solche.

  • Profilbild von G.
    # 31.10.18 um 12:36

    G.

    Aktion saubere Städte 🙂

    Die Roller werden sicher ein Mofa-Schild brauchen. Ist genauso bekloppt wie die Sache mit dem Wechselnummernschild für Oldtimer. Benutzt hier auch keiner. In der Schweiz völlig normal. Es wird so gemaßregelt bis es keiner mehr benutzen kann.

    Warum sind unsere Politiker nur so weltfremd ? Wahrscheinlich weil sie mit ihren 4.2L Dienstwagen zum Bundestag fahren.

    Ich würde es begrüßen, wenn es einfach den Fahrrädern gleich gestellt wird. Ist schließlich nicht schneller und auch nicht schwerer als ein Fahrrad. Aber das wäre wirklich zu einfach !
    Das geht gar nicht.

  • Profilbild von Colosseo
    # 07.11.18 um 22:53

    Colosseo

    Kennzeichen für E-Roller?

    Sowas Dummes können sich nur die deutschen Spassbremsen von Politikern unter Einfluss der Versicherungs-Industrie einfallen lassen!

    In allen anderen Ländern darf die Bevölkerung Spaß haben!

  • Profilbild von Colosseo
    # 07.11.18 um 22:58

    Colosseo

    Welche (versicherungspflichtige) Gefahr soll von den kleinen Rollern ausgehen, die Fahrräder (und Pedelecs) nicht haben?

  • Profilbild von Colosseo
    # 07.11.18 um 23:02

    Colosseo

    25 Km ohne Kennzeichen!
    (Also so wie bei „E-bikes“ Pedelecs!)

    Wie wärs mit einer Petition noch schnell vor dem Gesetz?

  • Profilbild von Frody

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