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E-Scooter Straßenzulassung in Deutschland

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Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ältere Fassung. Inzwischen hat sich einiges an der Gesetzeslage geändert. Eine aktuelle Version mit allen wichtigen Informationen zur neuen E-Scooter-Verordnung und den Rollern von Xiaomi und Segway findet ihr hier.

Was wir vom Entwurf der Bundesregierung halten, und was wir anders machen würden, könnt ihr hier nachlesen.

Wir haben euch hier auf China-Gadgets.de in der Vergangenheit schon mehrere E-Fahrzeuge vorgestellt. Darunter zum Beispiel der E-Roller Xiaomi M365 oder das beliebte E-Bike FIIDO D1. So gut sie auch sind, ein Problem haben sie alle: die fehlende Straßenzulassung in Deutschland. Aber das ändert sich für E-Scooter!

Xiaomi M365 E-Scooter

Die bisherige Rechtslage in Deutschland (vor Juni 2019)

Bisher war das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen in Deutschland illegal, da diese Gadgets nicht konform mit der Deutschen Straßenverkehrsordnung waren. Mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h wurden sie als Fahrzeug eingestuft, wodurch sie bereits versicherungspflichtig waren. Zudem kamen oft auch Probleme mit den Bremsen oder den angebrachten Lichtern hinzu. Wir bewerten zwar ein Gros der Gadgets als wirklich gut, und können einige auch wirklich empfehlen, allerdings nur für den Einsatz auf Privatgelände, wo diese Regeln keine Anwendung finden.

Deutschland hing damit im internationalen Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder den USA leider deutlich hinterher.

Die neue E-Scooter-Verordnung

Mitte Mai 2019 wurde vom Bundesrat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr (eKFV) angenommen. Damit war nach langen Verhandlungen und einer intensiv geführten öffentlichen Diskussion die letzte Hürde für E-Scooter genommen.

Xiaomi Ninebot ES01 faltbar

Wo darf man mit dem Elektrorollern fahren? Nur auf Fahrradwegen. In diesem Sinne werden die Roller fast wie Fahrräder gehandelt, denn auf Gehwegen darf man die E-Roller nicht fahren. Ist kein Fahrradweg gegeben, müssen die Roller auf die Straße ausweichen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung. Es werden nur E-Scooter mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Außerdem ist wichtig, dass die Roller höchstens mit einem 500W Motor ausgestattet sind. Das heißt, dass einige Modelle – auch aus China – nicht legal werden.

Xiaomi M365 Roller

Für die neue Fahrzeugklasse dieser Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht! Dazu gehört demnach auch ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht allerdings nicht, und auch einen Führerschein braucht man nicht. Jeder Roller muss allerdings sogenannten „fahrdynamische Mindestanforderungen“ erfüllen. Sprich: man muss ihn steuern können, er muss bremsen können und es muss auch eine Beleuchtungsanlage installiert sein.

Welche Modelle wären erlaubt?

Die gute Nachricht: es gibt einige Modelle aus China, die die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Dazu gehört vor allem der Ninebot ES01, der eben maximal 20 km/h fährt, mit einem 500W Motor ausgestattet ist und eine 25 km Reichweite bietet. Der Clou bei dem Ninebot ist zudem, dass man mit einem zusätzlichen Akku die Reichweite auf stolze 45 km erweitern kann!  Dann erhöht sich allerdings die Geschwindigkeit auf 25 km/h. Vielleicht könnte man auch davon profitieren, dass Ninebot Segway aufgekauft hat, ein Hersteller, der Pionierarbeit im Thema E-Mobilität verrichtet hat. Durch die deutsche Marktpräsenz dürfte man hier am ehesten mit einer Straßenzulassung rechnen, auch wenn alles noch Spekulation ist.

Zwei Modelle, welche die Anforderungen bereits erfüllen, sind der BMW X2 City und der Metz Moover, die beide allerdings rund 2.000€ kosten. Keine wirkliche Option. BMW arbeitet aber zusammen mit dem Unternehmen Micro Mobility an einem nur 9 kg leichten Scooter, der im Herbst erscheinen und 800€ kosten soll.

Ninebot ES2 Zusatzakku
Den Ninebot ES1 kann man sogar mit einem Akku erweitern.

Der eben angesprochene Xiaomi M365 fährt zwar maximal 25 km/h, könnte aber eventuell durch die zugehörige Software gedrosselt werden. Dafür spricht der sowieso implementierte Eco-Modus mit 18 km/h Maximalgeschwindigkeit und dass es eine Europe Version des Rollers gibt. Der Roller befindet sich auch im Besitz der Redaktion und kann von uns wirklich empfohlen werden. Ob er dann aber auch tatsächlich legal sein wird, ist bisher leider nicht zu sagen.

Schaut man sich beispielsweise bei GearBest um, entdeckt man eine Vielzahl an verschiedenen E-Rollern. Zu nennen wäre hier zum Beispiel der No Name E-Roller zum verhältnismäßig günstigen Preis und der weiße Rcharlence HS für knapp 200€, mit kleineren 6 Zoll Reifen. Ersterer fährt sogar nur 15 km, der Rcharlence immerhin 20 km/h. In puncto Reichweite können sie aber beide nicht mit den teureren Modellen mithalten.

Insgesamt sieht es leider so aus, als würden die meisten chinesischen Roller, die bereits existieren, in Deutschland nicht zugelassen werden. Allerdings soll Xiaomi bereits an einem neuen Scooter arbeiten, der die deutschen Anforderungen erfüllt. Sobald es hier mehr Informationen gibt, lassen wir es euch natürlich wissen.

E-Scooter Sharing auch in Deutschland

Positive Meldungen gibt es aus der Stadt Bamberg. Dort gibt es seit Anfang Dezember 2018 den ersten Feldtest für E-Scooter des Unternehmens Bird. Bei Bird handelt es sich um einen Anbieter, über den man die E-Scooter mittels App ganz einfach leihen und für eine gewisse Zeit nutzen kann. Bird kooperiert mit der Stadt Bamberg und will erst einmal 100 E-Scooter in der Stadt anbieten. Bei den Bird Scootern handelt es sich zumindest in der USA um einen umgelabelten Xiaomi M365 E-Roller.

BIRD E-Scooter

Solange die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht in Kraft getreten ist, soll diese durch Sondergenehmigungen übergangen werden. Damit ist Bamberg die erste Stadt in Deutschland, in der E-Scooter legal gefahren werden können.

Ausblick: E-Scooter bald legal

Wir können gar nicht betonen, wie sehr wir auf die Straßenzulassung der E-Roller warten – das wird bei vielen von euch nicht anders sein. Und mit der neuen Verordnung gibt es nun einen Entwurf, der das möglich macht, auch wenn er noch nicht perfekt ist. Die Verordnung in allen einzelnen Punkten haben wir hier für euch zusammengefasst, außerdem haben wir uns mal überlegt, was wir an der Verordnung alles geändert hätten.

Wartet ihr auf die Straßenzulassung oder seid ihr bereits in Besitz eines E-Transport Gadgets? Lasst uns gerne in den Kommentaren wissen!

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Profilbild von Thorben

Thorben

Mir haben es die China-Smartphones von Xiaomi, Huawei & Co angetan. Wenn ich kein Handy teste, pflege ich unseren Instagram-Kanal.

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Kommentare (160)

  • Profilbild von Louis_dK
    # 05.12.18 um 10:32

    Louis_dK

    Lahmes Land – Bürokraten die nicht richtig entscheiden können

    > E-Mobilität
    > Ausstieg von Kohlekraftwerken unklar
    > PET obwohl man aus Mais Kunststoff herstellen kann
    > Feinstaub-Meßstationen die Mitten auf der Kreuzung stehen
    anstelle 25m entfernt – absolut unrealistische Meßwerte
    > Feinstaub in Büros 9000mg, Sauerstoffgehalt irrellevant

  • Profilbild von odiug
    # 05.12.18 um 11:30

    odiug

    E-Roller müssen wie Mofas behandelt werden. Da fast alle billig E-Roller die Ansprüche die an eine Zulassung gebunden sind, nicht erfüllen, dürfen sie im Strassenverkehr auch nicht teilnehmen. Es gibt doch bereits E-Roller, die eine Strassenzulassung haben. Die sind den Gadget Jägern aber wohl zu teuer …

    • Profilbild von Pirata
      # 05.12.18 um 11:36

      Pirata

      @odiug Genau, sollen einen Waffenschein erstmal haben….. Sorry selten ein so dummes Geschwätz gehört. Zum Glück sieht die Polizei das auf Deutschlands Straßen sehr locker, Gesetz hin oder her…..

  • Profilbild von odiug
    # 05.12.18 um 11:33

    odiug

    @Colosseo: was glaubst Du ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs? Ein E-Roller muss wie ein E-Bike behandelt werden, da er selbständig fährt. Insofern besteht doch eine Versicherungspflicht.

    • Profilbild von Colosseo
      # 02.02.19 um 23:26

      Colosseo

      @odiug die Bedeutung des „selbst Tretens“ beim Pedelec soll wohl irgendwie der Sicherheit dienen.

      Beim Elektroroller (als Synonym für Elektrokleinstfahrzeuge) kann die selber-Tret-Pflicht auf das Anfahren beschränkt werden.

      Peddelecs und E-Roller sind jedenfalls keine völlig unterschiedlichen Fahrzeugklassen und sie sollten die selben Rahmenbedingungen haben! (Beide 25km/h, keine Kennzeichen)

      Kennzeichen machen nur bei Leihgeräten Sinn!

  • Profilbild von MBP
    # 05.12.18 um 12:05

    MBP

    @G.: Nicht so viel diskutieren … einfach fahren !!! Eier braucht das Land!

    • Profilbild von Pirata
      # 05.12.18 um 13:03

      Pirata

      @MBP Richtig, Danke! Diese Pussies hier…..Wurde schon angehalten mit dem M365 , haben mir dann eine gute Weiterfahrt gewünscht…

  • Profilbild von DanielMZ
    # 05.12.18 um 12:27

    DanielMZ

    Darf ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden?

    • Profilbild von Radio Eriwan
      # 05.12.18 um 13:12

      Radio Eriwan

      Im Prinzip jein…

      Kann man doch so pauschal gar nicht beantworten. Das regelt erstmal wieder jeder Betreiber für die nächsten 20 Jahre selbst irgendwie.

  • Profilbild von Angee
    # 05.12.18 um 17:41

    Angee

    @Pirata: Dann viel Spaß, wenn du dem Kind, was dir aus ner Parklücke vor den Roller rennt, lebenslang ne Rente zahlen darfst, weil es danach querschnittsgelähmt ist und du keine Versicherung hattest.

    • Profilbild von Colosseo
      # 02.02.19 um 23:32

      Colosseo

      @Angee so ein blödsinn! Der E-Roller selbst hat fast keine kinetische Energie, weil er so leicht ist und den Schwerpunkt fast am Boden hat.

      Quasi die gesamte Energie liegt hier im (gut gepolsterten) Menschen. 25 km/h ist dabei in etwa die Geschwindigkeit, die ein normaler Mensch auch rennen kann. D.h. man kann bei voller Fahrt abspringen, ohne hinzufallen! Was man vom Fahrrad übrigens nicht hinbekommt!

  • Profilbild von Codi
    # 05.12.18 um 17:59

    Codi

    Volle Zustimmung @Angee. Leider Denk niemand, der derzeit mit einem E-Scooter auf den Straßen in DE unterwegs ist, an solch einen Fall. Solche Sprüche, wie Pussys oder Eier braucht das Land, sind einfach nur sinnfrei.

    • Profilbild von Colosseo
      # 02.02.19 um 23:35

      Colosseo

      @Codi man merkt, dass du noch nie mit so einem Ding gefahren bist. Denn die Sicherheit ist definitiv höher, als beim Fahrrad: höhere Wendigkeit, niedriger Schwerpunkt, man kann enorm schnell ausweichen und ebenso schnell abspringen!

  • Profilbild von kein schöner Land
    # 05.12.18 um 20:09

    kein schöner Land

    Fände eine sinnvolle Regelung gut.
    Nur wenn wir nachher etwas halbgares haben ist auch niemanden geholfen.

    Den ganzen Internet Rambos weiterhin ein langweiliges Leben in ihrer Realität weg von der Tastatur.

  • Profilbild von mw
    # 06.12.18 um 09:02

    mw

    Ein Tretroller mit vorgeschriebenem Kennzeichen(!), Blinkern (!!) und Hupe(!!!),
    Der Rest der Welt lacht sich wieder mal scheckig über die Joghurtbecher-Spüler in Deutschland, und völlig zu Recht.
    In Frankreich gehen sie bei 3c Spritpreis-Erhöhung auf die Barrikaden, der deutsche Michel zahlt für seinen Tretroller eine Moped-Versicherung und blinkt beim Überholen der Passanten auf dem Gehweg…

    s

  • Profilbild von popel2k
    # 06.12.18 um 10:27

    popel2k

    Meiner Meinung nach könnte man dieses ganze (Zulassungs)prozedere ganz einfach und simpel umgehen: Die Hersteller ( hier exemplarisch Xiaomi) spendiert via Softwareupdate dem Roller einen 'Pedelecmodus': Man muss mit dem Fuß den Scooter anschubsen um los zu fahren, der Motor unterstützt und hört automatisch nach 2 Sekunden (o.ä.) auf, und man muss wieder mit dem Fuss schwung holen. Dadurch wäre der Scooter kein E-bike mehr sondern ein Pedelec und somit aus der ganzen Versicherungsgeschichte raus. Dann wäre der M365 rechtlich doch nichts anderes als ein Tretroller.

  • Profilbild von guest
    # 07.12.18 um 08:00

    guest

    ????Ein artikel als würde es um die Freigabe von rauschmittel gehen

  • Profilbild von Flo Naldo
    # 08.12.18 um 08:28

    Flo Naldo

    @mw: Auf dem Gehweg?! Bist du des Wahnsinns?! Du weißt schon, dass das in Deutschland höchst illegal wird. :!

  • Profilbild von Wolfgang G.
    # 09.12.18 um 14:37

    Wolfgang G.

    Seit 4 Jahren eiert man hier schon herum. In jedem anderen Land geht das wirklich ruck zuck, aber nicht bei uns. Wenn weltfremde Bürokraten eine Sache in die Hand nehmen, kann nur ein aufgeblasenes Monstrum herauskommen, daß einem vermutlich die Lust am Rollerfahren vergeht. Ja so ist das in der Bürokraten Republik Deutschland . . .

    • Profilbild von Colosseo
      # 02.02.19 um 23:43

      Colosseo

      @Wolfgang G. Ich gebe dir voll recht, was die normalen, privaten Roller angeht, weil die müssen unkompliziert (gelegentlich) genutzt werden können.

      Reguliert sollten lediglich die Leih-Roller sein, die im Dauerbetrieb, von abenteuerlustigen Touristen, Unfälle quasi anziehen. Für die soll es durchaus Kennzeichen und Versicherungspflicht geben.

      Für meinen Roller, mit dem ich 1x mal pro Woche eine kurze Strecke fahre, würde ich aber niemals eine separate Versicherung abschließen, und schon gar kein verschandelndes Kennzeichen ranhängen

  • Profilbild von odiug
    # 10.12.18 um 11:32

    odiug

    @pirata, da ist der Name wohl Programm? Ein sachlicher Beitrag wäre dienlicher, als Kommentare als dummes Geschwätz abzutun – oder gehen dir die Argumente aus?

  • Profilbild von Deafmobil
    # 18.12.18 um 14:37

    Deafmobil

    Hoffentlich wird E-Bike auch bald legalistiert damit ich 25km/h ohne Pedal treten fahren kann. Noch ist gedrosselt sobald legal wird werde ich sie natürlich entdrosseln.

  • Profilbild von Wolly
    # 27.12.18 um 17:52

    Wolly

    Gibts schon Lange und Ändert sich nix , wird nur an die große Glocke gehangen zu Werbezwecken ,sollten gleich gehandelt werden wie Fahräder …… ohne zulassung bis 20 Km/h .
    https://www.otto.de/p/eflux-e-scooter-freeride-1000-watt-35-km-h-545787473/#variationId=545791794

  • Profilbild von Wolly
  • Profilbild von Olaf
    # 06.01.19 um 14:16

    Olaf

    Steht das hier schon? In dem Artikel geht's mal konkret um E-Skateboards und Hoverboards.

    Sollen erst mal flott eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Letztendlich geplant mit Mofaschein oder höheren, Mindestalter 15 Jahre, keine Helmpflicht.

    Letzteres ist aus meiner Sicht absurd:
    alles regulieren sie, damit der dusselige Bürger sich nicht verletzt, aber den effektivsten Schutz lassen sie außen vor.

    Abgesehen davon: besser als nichts.

    https://amp.wiwo.de/politik/deutschland/keine-helmpflicht-scheuer-plant-sonderverordnung-fuer-hover-und-e-skateboards/23832190.html

  • Profilbild von Anton Ferstl
    # 07.01.19 um 21:43

    Anton Ferstl

    Hallo,

    die ganze Diskussion ist doch Quatsch. Kauft euch einen Scooter von
    Forca Sports, der hat eine Straßenzulassung ohne Helmpflicht, läuft 20 km mit Mofakennzeichen.
    Gibt es auch mit 45 km aber dann Helmpflicht. Wer Lust hat macht dann stärkere
    Akkus rein, dann läuft das Ding 65 km. Wenn die Bullen kommen, Ecutaste drücken, dann ist er
    auf 20 km abgeriegelt. Fahre schon seit ein paar Jahren ohne Probleme, Super Teil.
    kostet 600 Euro

    • Profilbild von Hermann
      # 21.01.19 um 00:09

      Hermann

      Kann ich nur bestätigen! Sobald die Bullen mein "Mofakennzeichen" sehen, geben sie wieder Gas und winken noch (Berlin-Karow). Nehme mal an, dass die Jungs ganz andere Sorgen haben.
      Scooter Evoking 3.1 – 1000 Watt, Spitze 63 kmH (mit GPS gemessen). Allerdings ist das Teil so schwer, dass eine Mitnahme (für mich), egal wo, nicht möglich ist (fast 60 kg). Deswegen werde ich mir garantiert einen "Roller" zulegen. Ist einfach sinnvoller.

  • Profilbild von Frank Schwan
    # 24.04.19 um 10:39

    Frank Schwan

    Hallo liebe Redaktion,
    ich bin gehbehindert und trage am rechten Bein eine Prothese. Auto fahren ist kein Problem, der Wagen ist umgebaut.
    Jetzt suche ich ein Gerät mit dem ich bei langen Spaziergängen meiner Familie mithalten kann. Senioren Mobil scheidet aus, zu schwer fürs Auto. Mein Elektroroller CITY BUG YT904 aus China ist zwar ideal ,passt auch ins Auto ist mit 30 Kilo aber sehr schwer, brauche immer Hilfe beim Ein -und Ausladen. Ausserdem braucht er ständig eine Zulassung. Jetzt gäbe es endlich eine Möglichkeit für mich mobil zu sein mit einem E-Scooter …..da streiten die sich wieder ewig wie die Kesselflicker bis zum Sanktnikolaustag. Bevor die sich einig werden, haben andere Länder längst ausgeschlafen !!! Bestes Beispiel die Magnetschwebebahn – in Deutschland erfunden fährt er jetzt mit großen Erfolg in China !
    Vielleicht könnt Ihr ja mein Problem mal den zuständigen Volksvertretern unterjubeln. Tschüss Frank aus MeckPomm

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