Bis zu 10.200€ KfW Förderung vom Staat: Der bisher beste Grund für Photovoltaik & Co.
Wie wäre es mit 10.200€ vom Staat als KfW Förderung für euren persönlichen Beitrag zur Energiewende? Sehr zeitnah ist genau das nämlich möglich, wenn auch nicht für jeden. Dafür müssen nämlich vier Hauptvoraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Inhalt
Voraussetzung Nr. 1: PV-Anlage
Zuerst einmal müsst ihr eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) kaufen. Der Haken an der Sache: Ein Balkonkraftwerk mit 600 W (ab Januar 2024 800 W) Leistung ist hier definitiv nicht ausreichend, sondern allenfalls eine Ergänzung beim Photovoltaikbetrieb. Denn eure PV-Anlage muss mindestens 5 kWp liefern können. Um nun aber an das Fördergeld zu kommen, sind drei weitere wichtige Bedingungen zu erfüllen.
Voraussetzung Nr. 2: Batteriespeicher
PV-Anlagen sind das eine – Batteriespeicher das andere. Auch hier gibt es eine Voraussetzung für die Förderung, nämlich, dass es sich um einen vorhandenen Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität handelt. Sofern ein einheitliches Energie-Management vorliegt, müsste es damit egal sein, ob hier ein fest installiertes System wie etwa das Anker Solix All-in-One oder eine mobile Lösung wie die Zendure SuperBase V zum Einsatz kommt.
Voraussetzung Nr.3: Ladestation/Wallbox
PV-Anlage und Batteriespeicher in den benötigten Dimensionen habt ihr bereits gerade neu gekauft? Dann fehlt euch nur noch eine Wallbox, um mit dem von euch erzeugten Strom durch Photovoltaik euer E-Auto an eurem privaten Wohngebäude laden zu können. Auch hier gibt es wieder eine Bedingung: Die Wallbox muss mindestens 11 kW aufweisen. PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox müssen dabei eine Gesamtanlagensteuerung aufweisen.
Voraussetzung Nr.4: E-Auto
Wo eine Wallbox ist, muss wohl auch ein E-Auto sein. Während PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox fabrikneu angeschafft worden sein müssen, kann zumindest ein E-Auto bereits vorhanden sein. Ihr könnt es auch leasen. Bei Antragstellung muss es zumindest schon bestellt sein. Hier genügt dann ein Nachweis der E-Mobilität durch den Antragsteller. Spätestens jetzt relativieren sich damit wohl die 10.200€ Fördergeld vom Staat für dieses doch recht umfangreiche Photovoltaik-Paket.
Wer fördert wann und wie genau?
Für das Förderprojekt mit dem Ziel, private Wohngebäude verstärkt mit Ladeinfrastruktur auszustatten, ist das Bundesverkehrsministerium verantwortlich. Die maximal bewilligten 10.200€ setzen sich dabei aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen zusammen. Gefördert werden in Bezug auf die PV-Anlage pro kWp 600€ (maximal 6000€), für den Batteriespeicher pro kWh 250€ (maximal 3000€) und für die Wallbox einmalig 600€. Weitere 600€ gibt es als so genannten „Innovationsbonus“, wenn E-Auto und Wallbox bidirektionales Laden unterstützen.
Insgesamt 500 Millionen Euro hat der Bund für diese Förderung bei der hauseigenen KfW Bank bereitgestellt. Wie üblich erfolgt eine Auszahlung dieser KfW Förderung nur in Kooperation mit der Hausbank des Antragsstellers. Schon ab dem 26.09.2023 soll die KfW Förderung bereits möglich sein. Wichtig: Den entsprechenden Förderantrag müsst ihr VOR der Bestellung von PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox einreichen.
Einschätzung: teures Vergnügen
Ganz klar: PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox und E-Auto muss man sich erst einmal leisten können. Wer aber ohnehin mit dem Gedanken spielt, sich neben seinem E-Auto eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen, wird die maximal 10.200€ vom Staat sicherlich mit Kusshand mitnehmen. Uns würde an dieser Stelle interessieren, ob dies auf jemanden von euch zutrifft und ob diese Bezuschussung tatsächlich ein auschlaggebender Faktor für die eigene umfangreiche Solarlösung sein könnte. Schreibt es uns doch gerne einmal in die Kommentare.
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Kommentare (25)