Die neue EU-Drohnenverordnung ab dem 1. Januar 2021
Seit dem 1. Januar 2021 gilt auch in Deutschland die neue Drohnengesetzgebung der EU. Welche Änderungen auf uns zukommen, was ihr zusätzlich beim Fliegen beachten müsst und was es mit dem Drohnenführerschein auf sich hat, fassen wir hier für euch zusammen.
2017 waren die Regeln für Drohnen erstmals vereinheitlicht worden. In der Drohnen-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums wurden Drohnen in verschiedene Kategorien eingeordnet und entsprechenden Einschränkungen unterworfen. Seit Anfang 2021 gelten zwei neue Verordnungen der Europäischen Union, die im Frühjahr 2019 beschlossen wurden.
Die wohl wichtigste Änderung besagt, dass sich nun jeder (!) Pilot einer Drohne registrieren und einen Tauglichkeitsnachweis erbringen muss.
Inhalt
Ausweispflicht und „Drohnenführerschein“
Kommen wir vor den Drohnen-Kategorien direkt zu der wohl größten Änderung der neuen Verordnung. Jeder Drohnenpilot, ob kommerziell oder Hobby, muss sich registrieren und einen Nachweis erbringen, dass er zum Fliegen einer Drohne in der Lage ist. Beides kann man über die Webseite des Luftfahrbundesamtes kostenlos machen. Das gilt allerdings für nur für die Unterkategorien A1 und A3; für die Unterkategorie A2 ist außerdem ein Vor-Ort-Kurs und eine Prüfung notwendig, die in Kombination etwa 300€ und aufwärts kosten.
Ausgenommen davon sind nur Drohnen der Klasse C0, also Modelle unter 250g Gewicht. Für diese muss keine Prüfung abgelegt werden.
Faktisch handelt es sich hierbei um den sogenannten „Drohnenführerschein“, über den schon lange diskutiert wurde. Für die Registrierung ist eine Ausweiskopie erforderlich, für den Kenntnisnachweis ein kurzer Onlinetest. Nach erhalt der Zulassung ist eine Plakette mit der Piloten-ID an der Drohne anzubringen. Eine Zulassung von einzelnen Drohnen ist nicht nötig, an jedem Modell, das man betreibt, muss aber eine entsprechende Plakette angebracht sein.
Versicherungspflicht
Unverändert ist die Versicherungspflicht für Drohnen. Ihr benötigt entweder eine spezielle Drohnenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, die auch Drohnen mit abdeckt. Eine Drohnenversicherung gibt es für ca. 40€ im Jahr.
Neue Kategorien und Klassen
Mit der neuen Verordnung werden alle Drohnen in eine von drei Kategorien eingeteilt: Open Category, Specific Category und Certified Category. Für den Verbraucher relevant ist nur die erste dieser drei Kategorien, innerhalb der die Drohnen nochmals in 5 Klassen aufgeteilt werden. Ja, das klingt alles sehr verwirrend, aber wir versuchen jetzt mal, etwas Klarheit zu schaffen.
Diese 5 Klassen der „offenen Kategorie“ werden C0-C4 genannt. Sie beschreiben nicht nur die Eigenschaften der Drohne, sondern auch den Einsatzbereich, weswegen es hier auch zu Überschneidungen kommen kann.
Die einzige Ausnahme, für die keine Registrierung als Pilot erforderlich ist, sind Drohnen der Klasse C0, also unter 250g, die zusätzlich a) keine Kamera besitzen und b) laut EU-Klassifikation als Spielzeug gelten.
Klasse | Gewicht | Einsatzort | Unterkategorie | Prüfung |
C0 | <250g | nahe Menschen, mit Überflug | A1 | keine |
C1 | <900g | nahe Menschen, ohne Überflug | A1 | online, kostenlos |
C2 | <4kg | mindestens 30 m von Menschen entfernt | A2 | Praxisprüfung, Theorieprüfung durch Prüfstelle |
C3 | <25kg | mindestens 150 m entfernt von Menschen, Wohnsiedlungen und Industrie | A3 | online, kostenlos |
C4 | <25kg | mindestens 150 m entfernt von Menschen, Wohnsiedlungen und Industrie | A3 | online, kostenlos |
Offene Kategorie A1
Drohnen unter 250 Gramm Gewicht fallen in die Klasse C0. Sie dürfen auch in der Nähe von Unbeteiligten betrieben werden und diese auch überfliegen. Es gibt weitere Eingrenzungen der Kategorie, so darf etwa die maximale Geschwindigkeit der Drohne 19 m/s nicht übersteigen.
Drohnen, die schwerer sind, aber immer noch leichter als 900 Gramm, fallen in die Klasse C1. Sie dürfen ebenfalls in der Nähe unbeteiligter Personen betrieben werden, diese aber nicht mehr überfliegen.
Die Klasse C1 darf nach dem Ablegen des Online-Tests und dem Erhalt der Pilotenlizenz von jedem geflogen werden, die Klasse C0 wie gesagt auch ohne Test.
Offene Kategorie A2
Drohnen, die bis zu 4kg schwer sind, fallen in die Klasse C2 . Werden sie müssen mindestens 30 Meter entfernt von anderen Menschen geflogen werden und fallen dann in die Unterkategorie A2. Um Drohnen so betreiben zu dürfen, ist das Ablegen eines schriftlichen Tests vor Ort einer Prüfstellen sowie das vorweisen eines Praxis-Tests erforderlich. Für den Test fallen in der Regel kosten von rund 300€ an, je nachdem, wo man ihn ablegt.
In diese Kategorie würden vermutlich sämtliche Drohnen über 250g fallen, die wir bei China-Gadgets je getestet oder auch nur vorgestellt haben. Das allerdings auch nur, wenn sie in der Nähe von Menschen geflogen werden. Die entsprechende Entfernung vorausgesetzt fallen sie in die Kategorie A3.
Offene Kategorie A3
Drohnen, die noch schwerer sind (bis zu 25 kg) fallen dann in die Klassen C3 und C4. Keine der Drohnen, die man sich als Hobby-Pilot zulegt, erreicht annähernd das Gewicht von 4kg. Hobby-Drohnen, wie man sie auch auf China-Gadgets.de findet, wiegen selten mehr als 1 kg.
Die Drohnen müssen in mehr als 150 Metern Entfernung sowohl von Menschen als auch Wohngebieten, Industrieanlagen und ähnlichem geflogen werden. Dafür reicht hier wieder der kleinere Online-Test als Nachweis.
Auch leichtere Drohnen fallen in diese Kategorie, wenn sie mehr als 150 Meter von Menschen entfernt betrieben werden.
Specific Category und Certified Category
Nur, wenn eine Drohne nicht von den oben genannten Fällen abgedeckt ist, fällt sie in die „spezifische“ oder „zertifizierte“ Kategorie. Hier sind dann nochmals Sondergenehmigungen etwa für den Flug über Menschenansammlungen oder den Betrieb schwerer Drohnen mit mehr als 25 kg Gewicht nötig. Auf den privaten Nutzer trifft das in 99% der Fälle nicht zu.
Was ist mit meinen alten Drohnen?
Die Verantwortung, die Drohnen einer Klasse zuzuweisen und zertifizieren zu lassen, liegt beim Hersteller. Für alte bzw. schon bestehende Drohnen, die noch in keine dieser Klassen fallen, gilt aber eine Übergangsregelung bis 2023.
Zusammenfassen lässt sich diese so: Sofern ihr den Nachweis für die Kategorien A1 und A3 erbracht, habt, dürft ihr Drohnen unter 250 g (A1) oder unter 25 kg (A3) auch weiterhin (bis zum Stichtag in zwei Jahren) mit den entsprechenden Einschränkungen fliegen, sofern die Drohne vor dem 1. Juli 2022 „in Verkehr gebracht“ wurde.
Mit der Fimi X8 SE oder der Mavic 2 auf dem Feld oder in der Natur fliegen ist also auch ohne kostenpflichtige Prüfung noch möglich.
Wo darf ich Drohnen denn jetzt noch fliegen?
Die Frage, wo man fliegen darf, war nicht Hauptbestandteil der neuen Verordnung. Im Wesentlichen gelten die gleichen Einschränkungen wie vorher, das bedeutet keine Flüge über Wohngebiete, mindestens 100 Meter Entfernung zu Bundesstraßen, Autobahnen, Krankenhäusern etc. und mindestens 1,5 Kilometer Entfernung zu Flugplätzen.
Die maximal erlaubte Flughöhe für alle Klassen sind 120 Meter. Wie nah man dabei an Menschen heran fliegen darf, hängt von den oben beschriebenen Klassen ab.
Was bedeuten die neuen Regeln für Drohnenpiloten?
Erst mal vor allem eines: Wer weiter legal fliegen will, muss sich online registrieren und den entsprechenden Nachweis erbringen. Anstatt der Plakette mit eurem Namen bringt ihr dann eure Piloten-ID an der Drohne an.
Aufwändiger wird es nur, wenn ihr in der Offenen Kategorie A2 fliegen wollt, also mit größeren Drohnen in der Nähe von Menschen. Dann müsst ihr neben dem Online-Test auch den kostenpflichtigen Test in einer Prüfstelle machen.
Informationen zu beidem gibt es auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA).
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