Ratgeber: Nachträgliche Postverzollung Deutsche Post / DHL
Da die Chinesen leider manche Päckchen mit Fantasiepreisen deklarieren, die meist unter der Umsatzsteuerfreigrenze (22€) sind, behält der Zoll große und auffällige Pakete manchmal bei sich. Dann bekommt man ein Schreiben nach Hause, dass man das Päckchen bitte „auslösen“ soll. Ist das Zollamt zu weit weg oder hat man schlicht keine Lust hinzufahren, gab es bis August 2015 die Möglichkeit, um Nachverzollung via Post zu bitten. Daraufhin stattet einem der entsprechende Paketzusteller einen Besuch ab und erhebt die Einfuhrsteuer im Austausch gegen das Paket.
Früher war dieser Service kostenlos. Ab dem 01.08.2015 erhebt die Post dafür aber eine Gebühr von 28,50€. Entsprechende Schreiben werden verschickt. Das dieser Service nicht weiterhin kostenlos bleiben konnte, ist ja verständlich, aber die „Service“-Gebühr ist doch relativ happig geworden und sollte bei Bestellungen im Ausland bedacht werden.
„Hiermit beauftrage ich die deutsche Post AG mit der nachträglichen Postverzollung meiner Sendung„. Fragt ihr euch auch was dieses Schreiben in eurem Briefkasten zu suchen hat? Ihr habt euch ein China Gadget bestellt, doch bekommen habt ihr nur diesen Brief? Das ist ärgerlich! Vor allem, wenn man liest, dass man auch noch (happige?) 28,50€ zahlen soll und noch nicht mal weiß wofür. Wir erklären was es genau mit der nachträgliche Postverzollung auf sich hat, für wen es sich lohnt und wann es keinen Sinn macht.
Inhalt
Was ist eigentlich die nachträgliche Postverzollung?
Wenn ihr bisher ein Schreiben vom Zoll bekommen habt, musstet ihr dem Zoll in der Regel nur den Wert des Produktes (durch Zusenden der Rechnung) nachweisen, oft betrug dieser weniger als ~26€, das Paket wurde nach Hause geliefert und die Sache war gegessen. Doch im Hintergrund läuft dieser Vorgang wie folgt ab:
- Der Zoll erhält ein aus China nicht (korrekt) deklariertes Paket
- Ihr werdet aufgefordert die Rechnung (PayPal Beleg reicht oft auch) zum Zoll zu schicken.
- Die deutsche Post fährt zum Zoll und öffnet das Paket unter der Begutachtung eines Zollbeamten
- Der Zollbeamte gleicht den Inhalt mit der Rechnung ab
- Mögliche Gebühren (Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren) werden berechnet
- Ihr zahlt diese Gebühren direkt beim Postboten, der euch das Paket liefert
Dieser Vorgang ändert sich nicht, aber die deutsche Post lässt sich diesen Service seit dem 01.08.2015 nun mit 28,50€ bezahlen. Also zahlt ihr mit der nachträglichen Postverzollung den Service, dass die deutsche Post für euch zum Zollamt fährt, das Paket für euch öffnet und euch das Paket zustellt.
Warum öffnet der Zoll das Paket nicht selbst?
Weil der Zoll aufgrund des Zollkodexes und Zollverwaltungesetzes (ZollVG) Pakete nur öffnen und inhaltlich prüfen lassen darf, die von euch geöffnet wurden, oder stellvertretend für euch, z.B. von der deutschen Post geöffnet wurden. Der Zoll öffnet Pakete nur, wenn ein ausreichender Verdacht besteht, dass der Inhalt des Paketes gegen bestimmte Gesetze verstößt. Zum Beispiel, wenn ein Einfuhrverbot für diese Ware besteht oder die Ware im Zusammenhang mit einer Straftat steht (§5 ZollVG, Abs. 1).
Kann man die nachträgliche Postverzollung umgehen?
Selbstverständlich. Niemand zwingt euch, diesen Service der deutschen Post in Anspruch zu nehmen. So geht’s weiterhin:
- einfach selbst zum Zollamt fahren
- Rechnung, Ersatz-Zollinhaltserklärung und Personalausweis vorlegen
- das Paket vor Ort öffnen
- mögliche Zollgebühren (siehe unseren Zollrechner) und Einfuhrumsatzsteuer zahlen (meistens nur bar!)
- Paket mitnehmen und fertig
Nachträgliche Postverzollung ablehnen, bevor man zum Zoll fährt
Um die nachträgliche Postverzollung abzulehnen, müsst ihr eine E-Mail an [email protected] schicken. In diese schreibt ihr z.B. folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme die Zollabfertigung für mein Paket, mit dem Ident Code XXXXX, selbst vor. Schönen Gruß. Euer Name.„
Die Deutsche Post wird euer Paket daraufhin an das für euch zuständige Zollamt weiterleiten. Nun könnt ihr euer Gadget beim zuständigen Zollamt abholen, vergisst nur die Rechnung, (Ersatz-Zollinhaltserklärung), genügend Bargeld und euren Personalausweis nicht!
Unser Tipp: Zollämter sind gerne mal überfüllt, also für den Zoll-Besuch genügend Zeit einplanen.
Nachträgliche Postverzollung in Anspruch nehmen
Dafür müsst ihr lediglich den erhaltenen Brief ausfüllen, die Rechnung eures Gadgets beilegen und an das oben genannte Zollamt schicken. Nach Erhalt wird das Zollamt sich mit der deutschen Post in Verbindung setzen. Die deutsche Post wird dann den ganzen Ablauf für euch übernehmen und euch das Paket nach Hause liefern.

Dem Postboten müsst ihr dann die 28,50€ für die nachträgliche Postverzollung inklusive eventuell angefallene Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren bezahlen. Außerdem kann sich der ganze Vorgang über mehrere Tage hinziehen, bedenkt also, dass ihr ab dem 10. Lagerungstag des Gadgets beim Zoll 5€ zusätzlich zahlen müsst – zu lange sollte man also nicht zögern.
Unser Tipp: Heutzutage erhält man die meisten Rechnungen zwar per E-Mail, solltet ihr aber in Besitz einer Originalrechnung sein, sendet immer nur eine Kopie. Wer weiß, wofür das Original noch gut sein kann. Dieser Tipp gilt übrigens generell für das Shoppen im Netz.
Fazit: lohnt sich die nachträgliche Postverzollung?
Wenn ihr Zeit habt und euer Zollamt nicht allzu weit weg ist, dann fahrt selbst zum Zollamt und spart die 28,50€. Wenn ihr keine Zeit habt und/oder euer Zollamt ziemlich weit weg ist, nutzt den Service der deutschen Post. Klar sind 28,50€ eine Menge Geld, doch die deutsche Post übernimmt dafür den zeitlichen Aufwand, die Fahrtkosten und liefert euer Gadget bequem nach Hause.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die nachträgliche Postverzollung ein relativ teurer Service der deutschen Post ist, den man in Anspruch nehmen kann, oder auch nicht. Also lediglich eine Option, kein Muss.
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